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Screening auf Zervixkarzinom startet zum 1. Juli 2019

Vom 1. Juli 2019 an startet das Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Frauen zwischen 20 bis 34 Jahren haben wie bisher Anspruch auf eine zytologische Untersuchung pro Jahr (Pap-Test). Ab 35 Jahren besteht die Möglichkeit, alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Pap-Test und HPV-Test) in Anspruch zu nehmen.

Daneben haben alle Frauen ab 20 Jahre Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung.

Die gesetzlichen Kassen informieren ihre weiblichen Versicherten von nun an alle 5 Jahre bis zum 65. Lebensjahr über die Untersuchungen.

 

Quelle: Der Hausarzt 11/2019

HPV-Impfung auch für Jungen

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun, auch Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen Humane Papillomviren (HPV) zu impfen. Versäumte Impfungen sollten spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.


Bislang galt diese Impfung nur für Mädchen. Voraussichtlich erst Anfang 2019 wird der rechtswirksame Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorliegen und die HPV-Impfung für Jungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Einige große Krankenkassen haben aber schon angekündigt, dass sie die Kosten für die Impfung ab sofort übernehmen.
Durch die HPV-Impfung von Jungen können Erkrankungen, zum Beispiel im Genitalbereich, vermieden werden. Zudem wird schneller ein Schutz der Gesamtpopulation erreicht, da vor allem männliche Sexualpartner die Überträger der humanen Papillomviren sind. Sie können bei Frauen unter anderem Gebärmutterhalskrebs auslösen und auch bei Männern zu Krebs führen. Die Impfung sollte daher vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen.